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Gesundheitsfürsorge der Polizeivollzugsbeamten; hier: Unfallschutzkarte
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Die Polizeivollzugsbeamten können mit der Unfall-schutzkarte des Deutschen Grünen Kreuzes ausgestattet werden. Die hierzu erforderlidie aktive Immunisierung gegen Wundstarrkrampf wird von den Polizeiirzten durchgeführt: Die Blutformel ist durch einen Facharzt für Laboratoriumsdiagnostik zu bestimmen. Dies ist u. a. in Verbindung mit einer Blutspende beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes möglich, dem die Unfallschutzkarte beim Spendetennin vorzulegen ist. Zusätzliche Kosten dürfen für das Land nicht entstehen.
Falls alle Polizeikraftfahrer einer Dienststelle im Besitz der Unfallschutzkarte sind, kann am Rückfenster der Kraftfahrzeuge die Klebeplakette des Deutschen Grünen Kreuzes angebracht werden. Die Unfallschutzkarten sind durch die Polizei-Besehaffungsstelle Nordrhein-Westfalen zu beziehen.
') MBl. NW. 1960 S. 2865, geändert durch RdErl. v. 1. 6. 1967 (MBL NW. 1967 S. 820).
') MBl. NW. 1961 S. 468, geändert durch RdErl. v. 22. 3. 1963 (MBl. NW. 1963 S. 382), v. 30. 9. 1968 (MBl. NW. S. 1681), 12. 7. 1971 (MBl. NW. 1971 S. 1368), 24. 2. 1992 (MBl. NW. 1992 S. 492), 21. 3. 1997 (MBl. NW. 1997 S. 362), her. 5. 9. 1997 (MBl. NW. 1997 S. 1086).