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Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung im Geschäftsbereich des Innenministeriums
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Die „Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung" und die sie ergänzenden Handlungsanweisungen werden im Geschäftsbereich des Innenministeriums zum 1.7.1996 mit verbindlicher Geltung in Kraft gesetzt.
MBl.NRW. 1996 S. 938.