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Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen
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für Bauen und Wohnen v. 28. Mai 1998 -
I B 5 - 0130.1 ³)
Die Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung und die sie ergänzenden Haridlungsanweisungen werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen zum 1. 7. 1998 mit verbindlicher Wirkung in Kraft gesetzt.