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Kommunales Akten- und Archivmaterial für Unterrichtszwecke
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Im Schulunterricht, insbesondere im Geschichtsunterricht und im Fach Sozialwissenschaften, wird von den Lehrern erwartet, dass sie sich um örtliche Anknüpfungspunkte bemühen und sie in den Unterricht einbeziehen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollten die Lehrer hierbei nach Kräften unterstützen. Dies kann z. B. in der Weise geschehen, dass kommunale Akten und Archive auf geeignetes Material hin gesichtet, in Zusammenarbeit mit Fachlehrern ausgewertet und den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wird. Schutzwürdige Belange Dritter dürfen dadurch jedoch nicht verletzt werden.
MBl.NRW. 1979 S.1532.