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Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen (KURS NRW)
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Die als Anlage beigefügte Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen (KURS NRW) tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Der Gemeinsame Runderlass des Justizministeriums (4201 – III. 18), des Innenministeriums (4 – 62.12.03) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (III B 1 – 1211.4 (KURS)) vom 13. Januar 2010 (MBl. NRW. S. 601) wird aufgehoben.
MB.NRW 2025 Nr. 56.