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Kosten für Grippeschutzimpfungen
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Es bestehen keine Bedenken, Kosten für Schutzimpfungen gegen Grippeerkrankungen bei Titel 443 — Fürsorgeleistungen — des Latideshaushalts nachzuweisen. Voraussetzung hierfür ist, daß die Schutzimpfungen von der zuständigen Gesundheitsbehörde für notwendig gehalten und von der Dienststelle angeordnet werden. Die Schutzimpfungen sind als Reihenimpfungen durchzuführen und durch Beteiligung mehrerer Dienststellen an einer Impf- ' aktion so kostensparend wie möglich zu gestalten. '
') MBl. NW. 1970 S. 1766.
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