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Landesamt für Besoldung und Versorgung
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Aufgaben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung sind im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeitsregelungen durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Erlass alle mit der Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen und von Kindergeld für die Beschäftigten sowie von Versorgungsbezügen, Kindergeld und Beihilfen für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und deren Hinterbliebene zu erledigenden Arbeiten.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung erbringt ferner in begrenztem Umfang entsprechende Leistungen für Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen bzw. Versorgungsempfänger außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung.
Die Übernahme bzw. Übertragung weiterer Aufgaben bedarf der Zustimmung des Finanzministeriums.
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Die Dienstaufsicht führt das Finanzministerium. Die Fachaufsicht führt in grundsätzlichen und in Beihilfe-Angelegenheiten das Finanzministerium, im Übrigen das fachlich beteiligte Ministerium.
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Der Gem. RdErl. des Innenministers, des Finanzministers und des Justizministers vom 11.5.1965 (MBl. NRW. 1965 S. 726 / SMBl. NRW. 2000) wird aufgehoben.
Im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof, der Staatskanzlei und den anderen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen.
MBl. NRW. 2003 S. 326