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Mess- und Kontrolleinrichtungen zur Überprüfung der Standsicherheit von Staumauern und Staudämmen (DVWK-Merkblatt 222/1991)
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Das vom Deutschen Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbaue.V. (DVWK) herausgegebene
„Merkblatt 222/1991 - Mess- und Kontrolleinrichtungen zur Überprüfung der Standsicherheit von Staumauern und Staudämmen"
wird hiermit nach § 106 Abs. 1 in Verbindung mit § 116 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW vom 25. Juni 1995 (LWG) in der jeweils geltenden Fassung als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt.
Die für Anlagen in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Regelausstattungen und Messprogramme für Staumauern und Staudämme ergeben sich aus den nachfolgenden Tafeln 1 und 2 (siehe Anhang).
Das Kapitel 3.2.1.3 des DVWK-Merkblattes 222/1991 findet in NRW keine Anwendung.
Der vom Talsperrenbetreiber jährlich zu erstellende Sicherheitsbericht nach Abschnitt 1 des Merkblattes ist der zuständigen Talsperrenaufsichtsbehörde vorzulegen.
Das Merkblatt kann beim Verlag Paul Parey, Postfach 106304, in Hamburg bezogen werden.
Diese Regelungen treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 1993 S. 1706