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Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
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Mit Beginn des Jahres 1948 wird die Landesregierung außer den bereits bestehenden Organen „Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen“ – GV.NW. – und „Amtlicher Anzeiger, Beiblatt zum Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen“ – AA.NW. – ein „Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen“ – MBl.NW. – herausgeben. Dieses MBl.NW. wird nicht Nachrichtenblatt, sondern Weisungsblatt mit verbindlicher Wirkung sein und die Runderlasse und Verwaltungsanordnungen aus dem Geschäftsbereich der Landesregierung mit Ausnahme derjenigen des Justizministeriums, dass ein „Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen“ herausgibt, veröffentlichen.
Besondere schriftliche Weisungen und Mitteilungen ergehen vom 1. Januar 1948 ab nur noch in eiligen Fällen.
An die Regierungspräsidenten in Aachen, Arnsberg, Detmold/Minden, Düsseldorf, Köln, Münster
MBl. NW. 1948 S. 4