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Muster für das Zeugnis über die Falknerprüfung
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Für das Zeugnis über die bestandene Falknerprüfung wird folgendes Muster (s. Anlage) (§ 7 Abs. 2 der Falknerprüfungsordnung vom 11. Juli 1978 -
SGV. NRW. 792 -) bekannt gegeben.
MBl. NRW. 1997 S. 308