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Nachweis über den Stand der Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Fragen
Der Länderausschuß für Immissionsschutz hat sich mit dieser Problematik befaßt und die einheitliche Einführung eines abgestimmten Formblattes „Übersichtsblatt im Genehmigungsverfahren nach §§ 6, 15 BImSchG" (Anlage 1) Anlage» zur Erfassung der wichtigsten Genehmigungsdaten und eines Formblattes „Übersicht über immissionsschutz-rechtliche Genehmigungsverfahren und Investitionssummen für das Kalenderjahr 19.." (Anlage 2) zur turnusmä- Anlage2 ßigen Auswertung der erfaßten Daten empfohlen. Für jeden Antrag auf
- ausgenommen für Anlagen nach § 4 Nr. 40 der 4. BImSchV (nicht der Landesverteidigung dienende Schießstände und Schießplätze) - ist sicherzustellen, daß alle in dem „Übersichtsblatt ...." erfragten Informationen entsprechend dem Fortgang des Genehmigungsverfahrens entweder im „Übersichtsblatt ...." selbst oder aber in den bei den Genehmigungsbehörden bereits vorhandenen Begleitbögen oder Begleitkarteien aufgenommen werden. Diese Maßnahme i'st so zu treffen, daß alle am 1. Januar 1980 anhängigen Genehmigungsverfahren und die danach eingegangenen bzw. noch eingehenden Anträge erfaßt werden.
Die turnusmäßige Auswertung der im „Übersichtsblatt ...." gesammelten Einzeldaten erfolgt unter Verwendung des Formblattes „Übersicht über immissionsschutzrechtli-che Genehmigungsverfahren und Investitionssummen für das Kalenderjahr 19..". Die Auswertung nach Vordruck Anlage 2 durch die Genehmigungsbehörden ist bis zum 15. Januar eines jeden Jahres - erstmals bis zum 15. 1. 1981 - T. . für das vergangene Jahr vorzunehmen und der Landesanstalt für Immissionsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Essen zuzuleiten. Die Landesanstalt wertet diese Unterlagen unverzüglich.aus und berichtet dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über das Ergebnis bis y . spätestens zum 31. Leines jeden Jahres.
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