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Neufestsetzung des Kurgebietes der Gemeinde Nümbrecht
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Aufgrund des § l Abs. l der Kurorteverordnung - KOVO - vom 20. April 1978 (GV. NW. S. 202) i. V. m. § 2 des Kurortegesetzes - KOG - vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12) -SGV. NW. 21281 - habe ich die Kurgebietsgrenzen des staatlich anerkannten Luftkurortes Nümbrecht unter Vorbehalten neu festgesetzt
Anlagen Dje Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.
l und 2
')MB1. NW. 1983S.2034.
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