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Neufestsetzung des Kurgebietes der Stadt Bad Lippspringe
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Die Anerkennung der Stadt Bad Lippspringe als heilklimatischer Kurort wird aufgrund des § 16 Abs. l Satz l des Kurortegesetzes vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni. 1984 (GV. NW. S. 370), - SGV. NW. 21281 - hinsichtlich des bisher anerkannten Kurgebietes in. der Weise geändert, daß
Anlagen die Kurgebietsgrenzen neu festgesetzt werden. Die An-
i und 2 lagen 1) und 2) - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes — sind Bestandteil .dieses Erlasses.
') MBL NW. 1996 S. 550.