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Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als Zeuginnen/Zeugen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
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Als Anlage gebe ich eine mit mir abgestimmte Rundverfügung des Justizministeriums vom 15.6.2011 bekannt.
Der RdErl. vom 8.8.1989 (SMBl. NRW. 2051) wird aufgehoben.
MBl. NRW. 2011 S. 402.