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Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten
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fationsrundschreiben vom 17.12.1976 (MinBIFin 1977 . 13) die Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten den zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.
Das vorgenannte Delegationsrundschreiben ist als Anlage Anlage abgedruckt.
Meine Vertretung übertrage ich aufgrund der mir vom Bundesministerium der Finanzen eingeräumten Befugnis auf die/den zuständige/n
bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Stationierungs-'und Truppenschäden (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)
bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der bei den ausländischen Streitkräften und den NATO-Hauptquartieren beschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstrek-kung).
in Verfahren 1. und 2. Instanz bei Rechtsstreitigkeiten nach Nummer 3.1 wegen Ansprüchen der eigenen Stadt/des eigenen Kreises oder von juristischen Personen, deren Anteile sich zu mehr als 50 v. H. in ihrer/seiner Hand befinden.
Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen das Land als Partei beteiligt oder sonst vom Ausgang des Rechtsstreites betroffen ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Vertretungsbefugnis allgemein der zuständigen Oberfinanzdirektion - VdF - übertragen.
') MBl. NRW. 1998 S. 1370.