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Prüfungsordnung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie vom 7. April 2003
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
(MBl.NRW. 2003 S. 637)