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Richtlinie für Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Eine Gruppe wasserwirtschaftlicher und ökologischer Fachleute hat in meinem Auftrag die Schrift „Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen, Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau“ neu bearbeitet. Die neue Fassung zeigt deutlicher als zuvor auf, wie der Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft bei Maßnahmen des Gewässerausbaues und der Gewässerunterhaltung gesichert und gefördert werden können.
Die Richtlinie ist als Anlage abgedruckt.
Die Richtlinie ist zu beachten. Sie enthält Bestimmungen über den Ausbau von Gewässern im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 LWG (allgemein anerkannte Regeln und Technik). Die Richtlinie kann auch als Broschüre beim Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Wallneyer Str. 6, 445133 Essen bezogen werden.
Die Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - RdErl. v. 1.9.1989 (SMBl. NRW. 722) - hebe ich hiermit auf.
MBl. NRW. 1999 S. 716
Hinweis: Die Anlage ist abgedruckt im MBl. NRW. Nr. 39 vom 18. Juni 1999