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Richtlinien für Schießstätten in geschlossenen Räumen der Polizei des Landes NRW
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
(MBl. NRW. 1998 S. 5)