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Richtlinien über die äußere Form und die Gliederung der Personalakten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
- Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd,
- Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten,
- Landesumweltamt,
- Direktoren der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte -Höhere Forstbehörden,
- Staatliche Umweltämter und Ämter für Agrarordnung.
Regelungen, die sich nicht auf die formale Gestaltung der Personalakten, sondern auf deren Inhalt beziehen, sind für alle Personalakten zu beachten.
MBl. NRW. 1995 S. 1700