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Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten für Veterinärassistentinnen und Veterinärassistenten
Die Vergütung für den praktischen Teil der Prüfung (§ 17 Absatz 2 APVOVetAss NRW) beträgt:
4 Euro je aufsichtführender Person
Die Vergütung für den mündlichen Teil der Prüfung (§ 17 Absatz 3 APVOKontrAss) beträgt:
6 Euro je Prüfling
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 4 Euro.
Die angegebenen Vergütungen erhalten die Mitglieder der Prüfungsausschüsse nur, soweit sie tatsächlich Prüfungstätigkeiten wahrgenommen haben. Sind Teile der Prüfung von einem stellvertretenden Mitglied durchgeführt worden, erhält dieses die entsprechenden Vergütungen.
Für die Wiederholung der Prüfung oder einzelner Teile werden die entsprechenden Vergütungen unter Berücksichtigung des Umfangs der Prüfungstätigkeit gezahlt.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
MBl. NRW. 2018 S. 499.