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Richtlinien: Wasserrecht und Bahnanlagen der Deutschen Bundesbahn
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Die für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen obersten Landesbehörden haben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn Richtlinien zur wasserrechtlichen Beurteilung von Vorhaben der Deutschen Bundesbahn und für die Abgrenzung von den Zuständigkeiten der Deutschen Bundesbahn nach dem Bundesbahngesetz erarbeitet.
Anlage Die als Anlage beigefügten Richtlinien beruhen auf dieser Ausarbeitung. Sie sind bei der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn zu beachten. Ihre Nummer • 4.2.1 gilt in Nordrhein-Westfalen entsprechend auch für genehmigungspflichtige Indirekteinleitungen im Sinne des § 59 LWG.
') MBl.NW. 1992 S. 602.