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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den
höheren Dienst | 78 Euro
gehobenen Dienst | 65 Euro
mittleren Dienst | 57 Euro
einfachen Dienst | 41 Euro.
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Liegen Daten aus einer Kosten- und Leistungsrechnung vor, können diese zur Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogen werden.
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.5.2014 (MBl. NRW. S. 290) wird aufgehoben.
MBl. NRW. 2014 S. 512.