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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
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Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den
höheren Dienst | 66,47 Euro
gehobenen Dienst | 51,64 Euro
mittleren Dienst | 40,90 Euro
einfachen Dienst | 30,68 Euro
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
MBl. NRW 2002 S. 139