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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für die
Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst | 84 Euro
Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst | 70 Euro
Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst | 61 Euro
Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst | 44 Euro
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Liegen Daten aus einer Kosten- und Leistungsrechnung vor, können diese zur Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogen werden.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Runderlasses tritt der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren“ vom 8. August 2016 (MBl. NRW. S. 492) außer Kraft.
MBl. NRW. 2018 S. 192.