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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
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Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst | 127,00 DM
gehobenen Dienst | 98,00 DM
mittleren Dienst | 77,00 DM
einfachen Dienst | 58,00 DM
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
MBl. NRW. 1999 S. 1019