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Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
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Die Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe - RRwS - ist erschienen. Sie ersetzt die Richtlinie über Anforderungen an Fernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe vom 8. 3. 1976 (GMB1. 1976 S. 128) und betr. Soleleitungen vom 8. 1. 1979 (GMB1.1979 S. 38).
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die RRwS im Gemeinsamen Ministerialblatt - GMB1. Nr. 8 S. 110 vom 4. April 1987 - bekanntgegeben.
Die RRwS wird hiermit eingeführt Es wird gebeten, sie anzuwenden.
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•) MBL NW. 1987 S. 1794.