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Runderlass zur Änderung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) - RSEB- sind am 29. August 2023 (Verkehrsblatt Dokument Nr. B 2207) neu gefasst worden.
Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2024 S. 14.