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Schema zur Beurteilung von Tierhaltungsbetrieben mit Gülleanfall
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Landwirtschaft v. 21.3.1989-III B 7-1573-29993¹)
Bei Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren gemäß § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz für Tierhaltungen mit Gülleanfall haben die Wasserbehörden stets zu prüfen, ob auch die Vorschriften des Wasserrechts beachtet sind. Das nachstehende Schema zur Beurteilung von Tierhaltungsbetrieben mit Gülleanfall (mit Voraussetzungen) wird hiermit als einheitliche Grundlage für die Beurteilung der notwendigen landwirtschaftlichen Nutzfläche für den vorgesehenen Viehbesatz unter Würdigung von Fruchtfolge, Bodenart und notwendigem Güllelagerraum verbindlich in den behördlichen Vollzug eingeführt.
') MBl.NW. 1989 S. 422.