Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Skontoabzug und pünktliche Begleichung fälliger Rechnungen
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
2002l
') MBl. NW. 1957 S. 1522; bei Herausgabe der Sammlung überarbeitet.