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Staatliche Anerkennung der Gemeinde Schermbeck als Erholungsort
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Mit Verfügung vom 24.Juni 2024 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 3, 12, 17, 19 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, der Gemeinde Schermbeck die Artbezeichnung
"Erholungsort"
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
MBl. NRW. 2024 S. 808.