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Staatliche Anerkennung der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg als Erholungsort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 18.09.2001 -24.1.7-20-
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Aufgrund des § 1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO) vom 29.09.1983 (SGV. NRW. 21281) habe ich den Ortsteilen Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg die Artbezeichnung
"Erholungsort"
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 – textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzbeschreibung und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieser Verfügung.
Anlage 2 (zeichnerische Darstellung des Kurgebietes, z. Z. nicht in elektronischer Form verfügbar)
MBl.NRW. 2002 S. 333.