Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Staatliche Anerkennung der Stadt Freudenberg als Luftkurort
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund der §§ l Abs. l, 2 Abs. l und 4 Abs. 5 des Kurortegesetzes vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12/SGV. NW. 2128.1) habe ich unter staatlicher Anerkennung als Kurort der Stadt Freudenberg die Artbezeichnung Luftkurort verliehen und die Kurgebietsgrenzen vorläufig festgesetzt Die Anerkennung ist mit Auflagen verbunden.
Die Anlagen l - textliche Darstellung des Kurgebietes -und 2 - zeichnerische Darstellung der vorläufigen Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile dieses Erlasses.
21281
<) MBl. NW. 1982 S. 502.