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Staatliche Anerkennung der Stadt Petershagen Stadtteil Hopfenberg als „Luftkurort"
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und Soziales v. 30. 6. 1993 -
I A4- 0531.43¹)
Aufgrund des § l Abs. l und des § 4 Abs. 5 des Kurortegesetzes vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370) - SGV. NW. 21281 -, habe ich der Stadt Petershagen für den Stadtteil Hopfenberg die Artbezeichnung Luftkurort verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Bestandteil dieses Erlasses.
2128l
MBl. NW. 1994 S. 474.