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Staatliche Anerkennung der Stadt Schleiden als Kneipp-Kurort
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Aufgrund des § l Abs. l und des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12/SGV. NW. 21281) habe ich den Stadtteil Gemünd der Stadt Schieiden als Kneipp-Kurort staatlich anerkannt
Die Anlagen l - flächenmäßige Darstellung des anerkannten Kurgebietes - und 2 - Kurgebietsgrenzbeschrei-bung - sind Bestandteile dieses Erlasses.
') MBL NW. 1978 S. 1422.