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Staatliche Anerkennung des Ortsteils Bödefeld der Stadt Schmallenberg als Erholungsort
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Mit Verfügung vom 22. Dezember 2026 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 12, 17, 19 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 633) geändert worden ist, der Stadt Schmallenberg für den Ortsteil Bödefeld die Artbezeichnung
„Erholungsort"
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.