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Staatliche Anerkennung des Ortsteils Eckenhagen der Gemeinde Reichshof als heilklimatischer Kurort
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Aufgrund des § l Abs. l und des § 4 Abs. 4 des Kurortegesetzes vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370), -SGV. NW. 21281 - habe ich dem Ortsteil Eckenhagen der Gemeinde Reichshof die Artbezeichnung „Heilklimatischer Kurort" verliehen.
') MBl. NW. 1991 S. 1124. !) MBl. NW. 1992 S. 1256.