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Staatliche Anerkennung des Ortsteils Elten der Stadt Emmerich am Rhein als Luftkurort
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Mit Verfügung vom 6. März 2025 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 3, 11, 17, 19 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 633) geändert worden ist, der Stadt Emmerich am Rhein mit ihrem Ortsteil Elten die Artbezeichnung
" Luftkurort "
verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.