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Staatliche Anerkennung des Stadtteils Holzhausen-Externsteine der Stadt Horn-Bad Meinberg als Luftkurort
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Aufgrund des § l Abs. l und des § 4 Abs. 4 des Kurortegesetzes vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370), habe ich unter staatlicher Anerkennung als Kurort dem Stadtteil Holzhausen-Externsteine der Stadt Horn-Bad Meinberg die Artbezeichnung Luftkurort verliehen.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurge-Iund2 bietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebiets - sind Bestandteil dieser Anerkennung.
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') MB!. NW. 1988 S. 844.