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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Aachen (Monheimsallee und Burtscheid) -
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Aufgrund der §§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Heilbad oder Kurort vom 30. November 1971 (GV. NW. S. 378/SGV. NW. 21281) habe ich der Stadt Aachen die Artbezeichnung
„Staatlich anerkanntes Heilbad" für die Kurbereiche Monheimsallee und Burtscheid
verliehen.
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