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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Bad Lippspringe -
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Aufgrund des § l Abs. l in Verbindung mit § 3 und § 4 Abs. l des Kurortegesetzes (KOG) vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12/SGV. NW. 21281) habe ich der Stadt Bad Lippspringe die Artbezeichnung
Staatlich anerkanntes Heilbad für das Kurgebiet im Stadtteil Bad Lippspringe verliehen.