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Staatliche Anerkennung von Kurorten -Bad Münstereifel-
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Aufgrund der } J l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden und Gemeindeteilen als Heilbad oder Kurort vom 30. November 1971 (GV, NW. S. 379/SGV. NW. 2128) habe ich der Stadt BadMünstereifel die Altbezeichnung
„Staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad" verliehen.