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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Gemeinde Bad Sassendorf - Ortsteil Bad Sassendorf -
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Aufgrund des § l Abs. l in Verbindung mit §.3 und § 4 Abs. l des Kurortegesetzes (KOG) vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12/SGV. NW. 21281) habe ich der Gemeinde Bad Sassendorf die Artbezeichnung
„Staatlich anerkanntes Heilbad" für das Kurgebiet im Ortsteil Bad Sassendorf verliehen.