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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Gemeinde Grafschaft - Erl. il. Ministers lür Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 23. 8. 1974 — VI B 3 — 56.01.123
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Aufgrund der §§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden und Gemeindeteilen als Heilbad oder Kurort vom 30. November 1971 (GV. NW. S.378/SGV. NW. 2128) Habe ich der Gemeinde Grafschaft. Kreis Meschede, die' Artbezeichnung
„Staatlich anerkannter Luftkurort" verliehen.