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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Gemeinde Liesborn -
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Auf Grund der §§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Heubad oder Kurort vom 30. November 1971 (GV. NW. S. 378/SGV. NW. 2128) habe ich der Gemeinde Liesbom für den Ortsteil Bad Waldliesborn die Artbezeichnung
„Staatlich anerkanntes Heilbad"
verliehen.
') MBL NW. 1975 S. 18.