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Staatliche Anerkennung von Kurorten — Höxter, Ortsteil Bruchhausen —
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Aulgrund der §§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden und Gemeindeteilen als Heilbad oüei Kurort vom 30. November 1971 (GV. NW. S. 378/SGV. NW. 2128) habe ich dem Ortsteii Bruchhdusen der Stadt Höxtur die Artbezeichnung
„Staatlich anerkannter Luftkurort" verliehen. •