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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Stadt Marienmünster - Verfügung d. Bezirksregierung Detmold vom 20. 7. 1999 - 24.63 00
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Verfügung d. Bezirksregierung Detmold vom 20. 7. 1999 - 24.63 00 ¹)
Aufgrund der §§ l und 4 des Gesetzes über Kürorte im Lande Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG -) vom 8. 1. 1975 zuletzt geändert am 24. 3. 1998 (GV. NRW. 1998 S. 206/SGV. NRW 21281) habe ich der Stadt.Marien-münster für den Ortsteil Vörden die Artbezeichnung
Luftkurort verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung-der Kurgebietsgrenze und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Bestandteile der Verfügung.
21281
Anlagen l und 2
') MBl. NRW. 1999 S. 1258.