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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Stadt Olsberg - Stadtteil Olsberg -
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Aufgrund des § l Abs. l in Verbindung mit §§ 3, 4 Abs. 3 des Kürortegesetzes - KOG - vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12/SGV. NW. 21281) habe ich der Stadt Olsberg für das Kurgebiet im Stadtteil Olsberg die Artbezeichnung Kneipp-Kurort verliehen.