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Staatliche Anerkennung von Kurorten — Stadt Tecklenburg —
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Aufgrund der §§1 und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Heilbad oder Kurort vom 30. November 1971 (GV. NW. S. 378/SGV. NW. 2128) habe ich der Stadt Tecklenburg, Kreis Tecklenburg, die Artbezeichnung
„Staatlich anerkannter Luftkurort" verliehen.