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Staatliche Anerkennung von Kurorten - Stadt Tecklenburg - Vfg. der Bezirksregierung Münster v. 10. 12. 1999 - 24.13 (Teckbg.) -
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Vfg. der Bezirksregierung Münster v. 10. 12. 1999 - 24.13 (Teckbg.) -¹)
. Aufgrund der §§ l und 4 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 8. 1. 1975 (SGV. NRW. 21281). zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. 3. 1998 (GV. NRW. S. 206) habe ich der Stadt Tecklenburg für den als Luftkurort staatlich anerkannten Stadtteil Tecklenburg die Artbezeichnung
Kneipp-Kurort
verliehen. .
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung und Anlagen zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Be- !und2 standteil dieser Verfügung.
') MBl. NRW. 2000 S. 168.