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Staatliche Anerkennung von Luftkurorten - Hörste/Stadt Lage -
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Aufgrund der §§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindp-teilcn als Meilbad oder Kurort vom 30. November 1071 (GV NW. S. 378'SGV. NW. 2128) habe ich dem Stadtteil Horste der Stadt Lage die Artbezeichnung „Staatlich anerkannter Luftkurort" verliehen.